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Versicherungsrecht · Verkehrsrecht

Kaskoversicherung: Nicht jede Position der Werkstattrechnung wird ersetzt

BGH · Urteil
Entscheidung vom 09.09.2026 · Az. IV ZR 235/25

Die Entscheidung

In der Kaskoversicherung verbleibt das Risiko unberechtigter Werkstattpositionen nach den geprüften Bedingungen grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Unnötige, überhöhte oder nicht ausgeführte Arbeiten gehören nicht zu den erforderlichen Reparaturkosten. Die aus dem Haftpflichtrecht bekannten Regeln zum Werkstattrisiko lassen sich nicht einfach übertragen. Der BGH entschied für einen Fall ohne befolgte Weisungen des Versicherers zur Auswahl oder Beauftragung der Werkstatt.

Was bedeutet das für Sie?

Versicherungsbedingungen, Reparaturauftrag und etwaige Weisungen des Versicherers sind zusammen zu prüfen. Ansprüche gegen die Werkstatt können daneben gesondert relevant werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.09.2026 – BGH ↗

Redaktionsstand: 23.09.2026. Die Zusammenfassung ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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