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Urteile im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht
Statistisch gesehen ist jeder Fahrer alle 5 Jahre an einem Verkehrsunfall beteiligt. Manche Versicherungen spiegeln Unfallbeteiligten vor, den Fall schnell und unbürokratisch zu regeln.
Erfahrungsgemäß geht dies oft damit einher, dass wesentliche Rechte der Unfallgeschädigten beschnitten werden und sehr „subjektive“ Standpunkte bezogen werden.
Die Rechtslage ist für einen Laien kaum zu überblicken, so dass die Fragen zur Haftung, des Schadensersatzes, der Einleitung von Bußgeld- und Strafverfahren regelmäßig anwaltlich begleitet sein sollten.
Darüber hinaus ist der Schädiger verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten ebenso zu ersetzen, wie Sachverständigenkosten, Reparatur und andere Rechnungen, so dass Rechtsschutzversicherungen des Öfteren lediglich bei Personenschäden in Anspruch genommen werden müssen und sich die Frage der Selbstbeteiligung in den meisten Fällen von vornherein nicht stellt.