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"pacta sunt servanda" (Verträge sind zu halten) ist eine der römischen Grundaussagen zum Zivilrecht, die nach wie vor gilt. Lediglich wenige Ausnahmeregelungen bestehen, um geschlossene Verträge zu widerrufen, anzufechten oder zurückzutreten.
Des Weiteren sind Verträge dann von besonderer Bedeutung, wenn eine langfristige Bindung, sei es familien-, berufs-, miet- oder gesellschaftsrechtlich, geplant ist.
Formulare sind hier meist nur pauschale Regelungen, die den Einzelfall nicht detailliert regeln können und anwaltlicher Rat vor Vertragsunterzeichnung kann viele Streitigkeiten verhindern.